Rechtsprechung
OLG Bamberg, 04.06.2010 - 7 WF 45/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Verfahrensbeistandschaft für Minderjährige: Vergütung des Verfahrensbeistandes bei Bestellung für mehrere Kinder
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Höhe des Vergütungsanspruchs eines Verfahrensbeistandes bei Vertretung mehrerer Kinder im Sorgerechtsverfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 158 Abs. 7
Vergütung des Verfahrensbeistandes bei Bestellung für zwei Kinder im Sorgerechtsverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bad Kissingen, 09.02.2010 - 1 F 703/09
- OLG Bamberg, 04.06.2010 - 7 WF 45/10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 09.03.2004 - 1 BvR 455/02
Zum Umfang des Vergütungsanspruchs eines nach § 50 FGG zur Wahrung der Interessen …
Auszug aus OLG Bamberg, 04.06.2010 - 7 WF 45/10
Auf eine so bemessene Vergütung habe der Verfahrensbeistand einen verfassungsrechtlichen Anspruch entsprechend der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 09.03.2004 (1 BvR 455/02).Zutreffend ist, dass gem. der Entscheidung des BVerfG v. 09.03.2004, 1 BvR 455/02 (BeckRS 2004 30340168) eine Vergütungspraxis mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbar ist, die dem Verfahrensbeistand nicht ermöglicht, die Interessen der von ihm vertretenen Kinder zu deren Grundrechtsverwirklichung im Verfahren wahrzunehmen.
- BVerfG, 09.11.2009 - 1 BvR 2146/09
Unzulässigkeit einer unmittelbar gegen die Vergütung von Verfahrensbeiständen in …
Auszug aus OLG Bamberg, 04.06.2010 - 7 WF 45/10
Auf diese Möglichkeit habe auch das Bundesverfassungsgericht hingewiesen (BVerfG v. 09.11.2009, 1 BvR 2146/09).Das Bundesverfassungsgericht hat zwar in seiner Entscheidung vom 09.11.2009, 1 BvR 2146/09 (in JURIS), mit der die Verfassungsbeschwerde eines berufsmäßigen Verfahrensbeistandes unmittelbar gegen § 158 Abs. 7 FamFG als unzulässig verworfen worden ist, auf die Möglichkeit einer Vervielfachung der Fallpauschale bei mehreren Kindern zur Kompensation einer Unterdeckung in anderen Fällen hingewiesen, diese Frage aber ausdrücklich als klärungsbedürftig bezeichnet und die Klärung hierbei ausdrücklich zunächst den Fachgerichten überlassen.
- OLG Stuttgart, 21.01.2010 - 8 WF 14/10
Kindschaftssache: Rechtsbehelf nach Entscheidung des Rechtspflegers über die …
Auszug aus OLG Bamberg, 04.06.2010 - 7 WF 45/10
Aus § 158 Abs. 1 und 2 FamFG lässt sich für die Frage, ob die Vergütung je Kind und somit auch mehrfach anfallen kann, nach Auffassung des Senats unmittelbar nichts herleiten (insoweit abweichend von OLG Stuttgart, Beschluss vom 21.01.2010, 8 WF 14/10 und OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 23.12.2009 5 UF 316/09, beide in JURIS).Im letzteren Sinne hat auch das OLG Stuttgart (Beschluss vom 21.01.2010, 8 WF 14/10, in JURIS) argumentiert und entschieden, dass die Vergütung pro Kind zu gewähren sei.
- OLG Celle, 08.03.2010 - 10 UF 44/10
Vergütung eines berufsmäßigen Verfahrensbeistands
Auszug aus OLG Bamberg, 04.06.2010 - 7 WF 45/10
17 Hiergegen wird zwar eingewandt (so etwa OLG Celle, Beschluss vom 08.03.2010, 10 UF 44/10, in JURIS), dass der Rechtsanwalt (wegen des Verbots der gleichzeitigen Vertretung widerstreitender Interessen) stets nur mehrere Auftraggeber mit gleichgerichteten Interessen vertritt, während die Interessen mehrerer Kinder durchaus divergieren könnten und dann einen deutlich erhöhten Zeitaufwand des Verfahrensbeistandes erforderten, der die Interessen jedes Kindes gesondert ermitteln, darzustellen und zu vertreten habe.Ebenso haben das OLG Celle (Beschluss vom 08.03.2010, 10 UF 44/10, in JURIS) und das OLG Frankfurt/Main (Beschluss vom 23.12.2009, 5 UF 316/09, in JURIS) argumentiert und entschieden.
- OLG Frankfurt, 23.12.2009 - 5 UF 316/09
Familiensache: Vergütung eines für mehrere Kinder bestellten Verfahrensbeistands
Auszug aus OLG Bamberg, 04.06.2010 - 7 WF 45/10
Aus § 158 Abs. 1 und 2 FamFG lässt sich für die Frage, ob die Vergütung je Kind und somit auch mehrfach anfallen kann, nach Auffassung des Senats unmittelbar nichts herleiten (insoweit abweichend von OLG Stuttgart, Beschluss vom 21.01.2010, 8 WF 14/10 und OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 23.12.2009 5 UF 316/09, beide in JURIS).Ebenso haben das OLG Celle (Beschluss vom 08.03.2010, 10 UF 44/10, in JURIS) und das OLG Frankfurt/Main (Beschluss vom 23.12.2009, 5 UF 316/09, in JURIS) argumentiert und entschieden.
- OLG München, 20.05.2010 - 11 WF 570/10
Sorgerechtsverfahren: Vergütung für berufsmäßig geführte …
Auszug aus OLG Bamberg, 04.06.2010 - 7 WF 45/10
Die Rechtsbeschwerde war gem. § 70 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FamFG zuzulassen, weil der Senat von den Entscheidungen der vorstehend genannten Oberlandesgerichte (und weiterer Oberlandesgerichte, zuletzt auch OLG München, Beschluss vom 20.05.2010, 11 WF 570/10, in JURIS, jedoch ohne Gründe) abweicht und die Frage der Vergütung darüber hinaus voraussichtlich in zahlreichen Fällen mit mehreren Kindern, denen ein Verfahrensbeistand zu bestellen ist, gleichermaßen zur Entscheidung anstehen wird, daher Grundsatzcharakter hat.
- AG Koblenz, 18.10.2010 - 181 F 412/09 Zitiert wurde femer die dies Stützende Auffassung des OLG Bamberg (Beschluss. vom 04.06.2010, 7 WF 45/10, n.v.) sowie des AG Hamburg (Beschluss vom 07.12.2009,271 F 159/09 - [...]).